1. Voraussetzungen der Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft bei pol-di.net steht grundsätzlich jeder voll geschäftsfähigen natürlichen Person offen. Im Interesse einer aktiven Entwicklung des Vereins beschränkt pol-di.net jedoch den Mitgliederkreis.
Der Antrag erfolgt schriftlich unter Verwendung eines Aufnahmeantragformulars.
Er muss innerhalb von sechs Wochen nach Eingang vom Vorstand behandelt werden. Der Antrag muss von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern von pol-di.net befürwortet werden, um angenommen zu werden. Der Vorstand stellt die Annahme bzw. die Ablehnung eines Antrags im Rahmen seiner Sitzungen bzw. Telefonkonferenzen protokollarisch fest. Der Antragsteller / die Antragstellerin wird vom Geschäftsführer brieflich (bei Ablehnung) bzw. per e-Mail (bei Zusage) unterrichtet. Die Entscheidung, auch die Ablehnung des Antrages, kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Im Falle einer Aufnahme beginnt die Mitgliedschaft rückwirkend mit dem Datum des Eingangs des Antrags beim Verein.
Gegen einen ablehnenden Bescheid des Vorstands kann der/die Antragsteller(in) innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheides eine schriftliche Beschwerde beim Vorstand einlegen. Über diese Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
2. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Im Rahmen der Satzung und der Ordnung des Vereins haben alle Mitglieder das Recht, am Vereinsleben teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu benutzen. Mitglieder von pol-di.net haben insbesondere das Recht, an der jährlichen Mitgliederversammlung stimmberechtigt teilzunehmen. Sie können sich an den Wahlen zum Vorstand aktiv und passiv beteiligen. Mitglieder von pol-di.net sind bei den Wahlen zum pol-di.net-Vorstand vorschlagsberechtigt.
Die Mitglieder verpflichten sich, die Ziele des Vereins durch aktive Mitarbeit zu fördern.
3. Der Vorstand
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Vorschlagsrecht hat der Vorstand und jedes Mitglied. Die Wahl neuer Vorstandsmitglieder ist in der Einladung zur Mitgliederversammlung anzuzeigen. Die Einladung ist spätestens 3 Wochen vor der Versammlung allen Mitgliedern zuzusenden.
Vorstandsmitglied kann nur ein ordentliches Mitglied von pol-di.net sein. Die Wahlen
erfolgen gemäß dem allgemeinen Vereinsrecht. Die Amtsperiode jedes Vorstandmitglieds
beträgt zwei Jahre, mehrmalige Wiederwahl ist möglich.
Die Gesamtzahl der Vorstandmitglieder ist auf neun begrenzt. Der gewählte Vorstand
besteht aus:
dem Vorsitzenden
dem stellvertretenden Vorsitzenden
dem Schatzmeister
dem Schriftführer
mindestens zwei Beisitzern
Der Vorstand wird vertreten durch den Vorsitzenden.
Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Vorstand erfolgt (a) auf schriftlichen Wunsch des
Vorstandsmitgliedes oder (b) mit dem Austritt aus pol-di.net. Scheidet ein Vorstandsmitglied
während der Amtsperiode aus, so führen die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Geschäfte
bis zur nächsten Mitgliederversammlung, auf der ein Nachfolger zu wählen ist.
Der Vorstand von pol-di.net ist der Mitgliederversammlung berichts- und
rechenschaftspflichtig. Die Berichtspflicht nimmt er mindestens 1 x jährlich anlässlich
der Mitgliederversammlung wahr.
4. Mitgliedsbeitrag
Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung von Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des jährlichen
Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der derzeit gültige
Jahresbeitrag beträgt 50 Euro. Mitglieder, die einen höheren Jahresbetrag zahlen wollen,
können dies in ihrem Antrag entsprechend vermerken.
Der Mitgliedsbeitrag kann einem Mitglied erlassen werden, wenn es ehrenamtlich für den
Verein tätig ist. Der Antrag auf Erlass ist erstmals beim Antrag auf Mitgliedschaft
abzugeben. Als Maßstab für ehrenamtliche Tätigkeit gilt die, von einem Vorstandsmitglied
beglaubigte, unentgeltliche Mitarbeit an den von pol-di.net betriebenen Internet-Seiten
oder von pol-di.net organisierten Veranstaltungen, die in einem Zeitraum eines Jahres den
durchschnittlichen Aufwand von zwei vollen Arbeitstagen überschreitet.
Mitglieder, die bis dato aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit von der Zahlung eines
Mitgliedsbeitrags befreit waren, werden für das nächste Jahr um Zahlung des
Mitgliedsbeitrags gebeten, wenn sie im Laufe des letzten Jahres die Kriterien der
Befreiung nicht mehr erfüllt haben.
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils im Januar fällig.
5. Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft endet:
a) durch Tod;
b) durch freiwilligen Austritt, der nur schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden kann. Er ist zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig;
c) durch förmliche Ausschließung. Der Vorstand kann ein Mitglied, das in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstößt oder dem Verein einen Schaden zufügt, aus dem Verein ausschließen. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Beachtung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur persönlichen oder schriftlichen Stellungnahme zu geben. Der Beschluss über einen Ausschluss aus dem Verein ist vom Vorstand zu begründen und dem Mitglied schriftlich bekannt zu machen;
d) durch Ausschließung mangels Interesses, die durch Beschluss des Vorstands ausgesprochen werden kann, wenn ohne besondere Rechtfertigung trotz zweimaliger Mahnung die Beiträge nicht entrichtet worden sind. Die Streichung darf erst erfolgen, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate vergangen sind und der Beitragsrückstand nicht beglichen ist. Über die Streichung aus der Mitgliederliste ist das Mitglied zu informieren.
Gegen den Ausschluss kann das ausgeschlossene Mitglied innerhalb eines Monats Beschwerde
einlegen, über die bei der nächsten Mitgliederversammlung entschieden wird. Bis dahin ruht
die Mitgliedschaft.
Bei seinem Ausscheiden aus dem Verein hat ein Mitglied keinen Anspruch bezüglich des
Vereinsvermögens.
6. Die Mitgliederordnung
Die Mitgliederordnung tritt zum 21.6.2001 in Kraft.
Änderungen der Mitgliederordnung müssen auf einer Mitgliederversammlung erfolgen und bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
(Einstimmig verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 21.6.2001 in Berlin.)
[Alle Mitglieder im Überblick]
[Das Antragsformular]